Die Wohngenossenschaften wurden
2016
zum Weltkulturerbe erklärt.
Das Haus gehört der Wohngenossenschaft
"Die Rotmilane eG".
Jedem Mitglied gehört also ein Teil des Hauses,
jeder trägt durch seinen Einsatz zum Erhalt des Hauses bei.
Jeder trägt damit auch ein Stück Verantwortung mit.
Unsere eingetragene Wohn-Genossenschaft ist ein Wirtschaftsunternehmen das sich selbst verwaltet und nicht vorrangig Gewinn erzielen muss und will. Unser oberstes Ziel ist die Förderung unserer Mitglieder. Dazu gehören vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung. Die Wohngenossenschaft fördert insbesondere gemeinschaftliches, generationen-verbindendes, selbstbestimmtes und selbstverwaltetes Wohnen. Wir handeln und arbeiten also für uns selbst und sind nicht in erster Linie gewinnorientiert. Die Erhaltung und der Wohnraumsicherung ist uns wichtig. Alles, was wir selbst zum Erhalt unseres Lebensraumes leisten können, brauchen wir nicht zu bezahlen.
Wir wollen hier leben, wohnen und uns wohlfühlen.
Entscheidungen erfolgen basisdemokratisch und möglichst mit Konzens.
Die einzige Entscheidung die immer im Konzens erfogt, ist die, ob ein neues Mitglied hier für immer wohnen darf, wenn es das neue Mitglied auch möchte.
Was macht eine Gemeinschaft aus?
Das Gleichheitsgebot ist eines der Grundsäulen und mit der wichtigste Bestandteil. Jeder hat eine Stimme und jede Stimme ist gleichviel Wert. Das Stimmrecht hat nichts mit der der Höhe der Einlage (Pflichtanteile und Freiwillige Anteile) zu tun.
Das Zusammenleben in Gemeinschaften kann in vielen Punkten eine Bereicherung sein, aber es kann auch ordentlich knirschen im Gebälk.
Zur Weggenossenschaft gehören beide Gaben,
nicht blos ein gleiches Ziel, auch den gleichen Schritt zu haben.
Friedrich Rückert
Was ist wichtig dabei?
Wichtig ist das jeder für sich klärt was Ihm in der Gemeinschaft wichtig ist. Welche eigenen Bedürfnisse in der Gemeinschaft befriedigt werden sollen.
Die Gemeinschaft klärt und teilt dem Interessenten mit welche Bedürfnisse sie abedecken kann und will.
Jeder Probebewohner hat ein Mitspracherecht.
Jedes Mitglied hat ein Mitbestimmungsrecht.
Unsere Satzung lassen wir Interessenten nach dem ersten Probewohnen gerne zukommen. Auch unsere Hausordnung und unsere Fragebögen.
Einige Eckdaten:
Am 29.06.2022 haben wir zu fünft unsere Wohngenossenschaft gegründet.
Am 01.10.2022 haben wir das Rumpfgeschäftsjahr begonnen und
am 21.10.2022 erfolgte die Eintragung im Genossenschaftsregister.
Seit Anfang 2023 haben wir aktiv begonnen, neue Mitbewohner / Mitglieder zu suchen.
Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht unabhängig von der Höhe der freiwilligen Anteile.
Die Immobilie gehört den Mitgliedern gemeinschaftlich.